Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Es gilt deutsches Recht. Allen Rechtsgeschäften liegen die nachstehenden AGB zugrunde. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten gelten diese Bedingungen auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf. Abweichenden AGB unserer Vertragspartner widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Spätestens durch Entgegennahme der Ware und / oder Annahme der Leistung erklärt sich der Vertragspartner mit diesen Bedingungen einverstanden, auch wenn er vorher ausdrücklich widersprochen hat. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
2. Angebot, Bestellungsannahme und Rücktritt.
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten.
2.2. Für die Richtigkeit von Herstellerangaben übernehmen wir keine Haftung.
2.3. Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Kunden, so gelten die Abweichungen durch den Kunden als genehmigt, wenn nicht binnen 8 Tagen nach Ausstelldatum der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wurde.
2.4. Tritt der Käufer ohne Rechtsgrund vom Vertrag zurück so sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % der Netto-Auftragssumme zu fordern, es sei denn der andere Vertragsteil kann nachweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Unser Recht, einen Schaden konkret zu berechnen, bleibt von dieser Regelung unberührt.
3. Lieferfristen, Lieferung und Versand.
3.1. Lieferfristen sind unverbindlich. Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse wie Arbeitskämpfe. Betriebsstörungen, Verzögerungen infolge fehlender Selbstbelieferung usw. verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung und / oder Leistung durch vorstehende Ereignisse und / oder durch Ereignisse höherer Gewalt unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Lieferverzögerung unter Einschluss der Nichterfüllung wäre durch Vorsatz oder grobes Verschulden verursacht worden.
3.2. Im Verzugsfall kann der Kunde nach einer angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit gemeldet ist. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gem. Ziffer 2.4.
3.3. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Leistungs- und Erfüllungsort ist Römerstein.
3.4. Wird die Auslieferung durch schuldhaftes Verhalten des Kunden verzögert, so steht die Meldung der Versandbereitschaft im haftungsrechtlichen Sinne gem. Ziffer 3.3 dem Versand gleich. Die Ware lagert dann auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Der Verkäufer behält sich vor, Lagergeld in Höhe von 1 % des Nettowarenwertes je angefangenen Monats zu berechnen.
3.5. Teillieferungen sind zulässig.
3.6 Abrufaufträge gelten für max. 12 Monate. Nach Ablauf von 12 Monaten behalten wir uns die Auslieferung bestehender Restmengen oder Stornierung der Restmengen unter Zurück-
belastung eventuell gewährter Mengenrabatte vor.
4. Preise, Abnahmeverpflichtung, Warenrücklieferung und Zahlung
4.1. Die Verkäufe erfolgen zu den jeweils gültigen Tagespreisen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vom Hersteller berechnete Metall- und / oder Währungs-
zuschläge werden weiterberechnet.
4.2. Der Abnahmeverzug des Kunden berechtigt uns, entweder Abnahme des gesamten oder eines Teil des Auftrags zu verlangen oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall bleibt die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung vorbehalten. Unser Schadensersatzanspruch beträgt ohne weiteren Nachweis 30 % des Nettowarenwertes des Auftrags. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzanspruches wird dadurch nicht ausgeschlossen.
4.3. Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, vom Kunden ohne berechtigten Reklamationsgrund an uns zurückgesandte Ware, die sich in einwandfreiem Zustand befindet, unter
Erteilung einer Gutschrift über den Kaufpreis abzüglich 10 % mindestens aber € 10,-- zzgl. MwSt. für Verwaltungsaufwand, zurückzunehmen. Ist die Ware beschädigt, so kann bei der Gutschrift darüber hinaus die Wertminderung in Abzug gebracht werden. Auch von uns eventuell aufgewendete Versand- und Verpackungskosten können bei der Gutschriftserteilung in Abzug gebracht werden. Der Abzug für Verwaltungsaufwand ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Kunde einen geringeren Aufwand nachweist.
4.4. Die Rücklieferung hat frei Haus einschl. Verpackung zu erfolgen. Das Transportrisiko trägt der Rücksender.
4.5. Die Zahlung hat entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu erfolgen.
4.6. Es bleibt uns vorbehalten, die Zahlung auf die jeweils älteste Forderung zu verrechnen. Skontoabzug ist nicht möglich, wenn fällige offene Forderungen bestehen. Bei Reparaturaufträgen wird grundsätzlich kein Skonto gewährt.
4.7. Wir behalten uns im Einzelfall das Recht vor, Lieferung nur gegen Barzahlung, Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen.
4.8 Forderungen werden sofort fällig, wenn Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen.
4.9. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ohne Nachweis eines Verzugsschadens, Verzugszinsen in Höhe vor mindestens 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
4.10. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Kunden ist nicht statthaft. Wird eine Mängelrüge geltend gemacht, so dürfen Zahlungen nur in dem Umfang zurückbehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht. Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn über die Berechtigung der geltend gemachten Mängelrüge keinerlei Zweifel besteht.
5. Eigentumsvorbehalt.
5.1. Sämtliche von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Nebenforderungen unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf alle von uns gelieferten Waren zur Sicherung unserer Saldoforderung.
5.2. Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt nach der Maßgabe, dass der Verkäufer als Hersteller der neuen Sache gilt. Sollte dennoch das Eigentum an der neuen Sache auf den Käufer oder einen Dritten übergehen, so werden wir Miteigentümer im Verhältnis des
Fakturenwertes unserer Waren.
5.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter dem Vorbehalt, dass er bereits jetzt sämtliche aus dieser Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an uns abtritt und seinen Kunden über den bestehenden Eigentumsvorbehalt informiert, berechtigt. Wir können verlangen, dass der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderung benennt und alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben macht. Der Kunde ist widerruflich berechtigt, diese abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen.
5.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrage vor. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Waren
zurückzunehmen und hierfür eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 30% des Netto-
warenwertes in Rechnung zu stellen.
5.5. Zugriffe dritter Personen auf die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf eine an uns abgetretene Forderung sind uns unverzüglich anzuzeigen.
5.6 Der Kunde hat uns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der gelieferten Ware zu geben. Dies gilt auch für solche Waren, an denen uns lediglich ein Miteigentumsanteil zusteht.
6. Mängelrüge, Gewährleistung und allgemeine Haftungsbeschränkungen
6.1. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel in Qualität und Umfang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind sofort schriftlich anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden sind unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Die Fristen für die Benachrichtigung betragen spätestens 4 Tage nach Ablieferung durch das Verkehrsunternehmen.
6.2. Bei berechtigter Beanstandung beschränken sich Mängel-Gewährleistungsansprüche auf Nachbesserung oder Nachlieferung. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
6.3.Hat der Kunde eigenmächtig Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der beanstandeten Sache vorgenommen, so erlischt dadurch unsere Haftung.
6.4. Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten sowie unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
6.5. Die Produkthaftung für lediglich von uns vertriebene Waren ist ausgeschlossen.
7. Reparaturen
7.1 Wird vor Ausführung einer Reparatur ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag können dem Kunden
belastet werden.
7.2. Liegt uns kein Mängelbericht vor, so erfolgt eine Reparatur ohne Gewähr.
7.3. Es bleibt uns freigestellt, ob die Reparatur im eigenen Haus oder einer Fremdwerkstatt vorgenommen wird. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
8. Datenschutz
8.1. Wir weisen daraufhin, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig - EDV-mäßig verarbeiten und speichern.
9. Teilunwirksamkeit
9.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Vaihinen a.d. Enz. Hinsichtlich des Gerichtsstandes gilt dies nur insoweit, als der Kunde Vollkaufmann bzw. juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.2. Bei Auslandslieferungen ist Gerichtsstand anstelle des Sitzes des Käufers das Gericht der Hauptstadt des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz hat.
10.3. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
11. Kleinaufträge.
11.1. Wir behalten uns vor, für Kleinauftrage (Nettowarenwert unter € 25,--) anteilige
Bearbeitungskosten in Hohe von € 10,‑ zu berechnen.
12. Verpackung
12.1. Helmut Barth verwendet ausschließlich Verpackungen, die vom Käufer wieder verwendet oder problemlos entsorgt werden können. Dazu ist Helmut Barth gem. VerpackVO mittelbar über ihre Lieferanten an Systemen beteiligt, die flächendeckend im Einzugsgebiet der Helmut Barth Audiotechnik (beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland) Verpackungen abholen bzw. entgegennehmen und einer stofflichen Verwertung zuführen. Damit entfällt die Verpflichtung der Helmut Barth Audiotechnik zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen. Eine Rücknahme von Transportverpackungen durch die Helmut Barth Audiotechnik erfolgt durch freie Zusendung an den Sitz der Helmut Barth Audiotechnik, Römerstein.
13. Ergänzende Bestimmungen.
13.1. Die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie gelten, soweit nicht in den vorliegenden Bestimmungen etwas anderes bestimmt ist,
ergänzend.
Stand 1.09.2023